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   VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99   

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https://dejure.org/1999,15777
VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99 (https://dejure.org/1999,15777)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05.11.1999 - 4 K 908/99 (https://dejure.org/1999,15777)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 05. November 1999 - 4 K 908/99 (https://dejure.org/1999,15777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung der Dienstbereitschaftsanordnung für Apotheken; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; Bestehen eines Handlungsermessens hinsichtlich der Ausgestaltung des Verwaltungsaktes; Beachtung des Arbeitsschutzgedankens bei der Ausgestaltung des Verwaltungsaktes; ...

  • saarheim.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 08.09.1987 - 3 C 33.87

    Einstellung eines Verfahrens wegen Rücknahme einer Revision

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.02.1989 - 3 C 35.86 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 10 und Urteil vom 14.12.1989 - 3 C 33.87 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11) ist die Anordnung, die nach dieser Vorschrift zu ergehen hat, ein Verwaltungsakt, bezüglich dessen näherer Ausgestaltung der Behörde ein Handlungsermessen zusteht.

    Die Ausübung des Ermessens hat unter Wahrung der Wettbewerbsgleichheit zwischen den Apotheken zu erfolgen (BVerwG, Urteil vom 14.12.1989 aaO).

  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 148/57

    Bahnhofsapotheke Frankfurt

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99
    Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 LadSchlG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß (vgl. Urteil vom 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 -, BVerwGE 13, 226).
  • BVerwG, 16.02.1989 - 3 C 35.86

    Apotheke - Notdienst - Ladenschluss - Handlungsermessen

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 16.02.1989 - 3 C 35.86 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 10 und Urteil vom 14.12.1989 - 3 C 33.87 -, Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11) ist die Anordnung, die nach dieser Vorschrift zu ergehen hat, ein Verwaltungsakt, bezüglich dessen näherer Ausgestaltung der Behörde ein Handlungsermessen zusteht.
  • BVerwG, 08.12.1961 - VII P 7.59

    Rechtmäßigkeit einer Zuziehung der Personalvertretung bei Unfalluntersuchungen -

    Auszug aus VG Stuttgart, 05.11.1999 - 4 K 908/99
    Die Vorschrift des § 8 Abs. 3 LadSchlG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verfassungsgemäß (vgl. Urteil vom 29.11.1961 - 1 BvR 148/57 -, BVerwGE 13, 226).
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